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| Foto Hanisch Jörg Hanisch Dresdner Str. 5 04741 Roßwein |
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Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen & Versandhinweise von Foto Hanisch Roßwein
Liefer- und Versandkosten Für Porto und Verpackung berechnen wir nur 3,90 Euro. Diese Pauschale gilt je Bestellung.Wir versenden deutschlandweit mit unterschiedlichen Logistik Gruppen. (Bei uns zahlen Sie in der Regel eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,90 Euro* sofern nicht anderes in den Artikelübersichten angegeben.Hierdurch werden die anfallenden Kosten für Porto und Verpackung nur teilweise abgedeckt, den Rest übernehmen wir. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in mehreren Etappen erfolgen, berechnen wir die Versandkostenbeteiligung natürlich nur einmal.) Lieferung und Transport nach § 4 unserer AGB Bestellungen aus dem Sortiment des Online-Shops werden im Rahmen der Lieferbarkeit des bestellten Produktes durch den Verkäufer oder den Zulieferern des Verkäufersschnellstmöglich nach Eingang der Zahlung des Kunden geliefert. Eine endgültige Prüfung der Lieferbarkeit eines Artikels erfolgt erst, wenn der Kunde seine Bestellung ausgelöst hat. Sollten nicht alle bestellten Waren vorrätig sein, so behält sich der Verkäufer Teillieferungen vor. Die Kosten für die Lieferung der bestellten Ware werden dem Kunden im Rahmen der automatischen Kaufabwicklung des Online-Shops vor dem Abschicken der Bestellung mitgeteilt. Mehrkosten, die durch eine vom Kunden bestimmte Versandart wie z.B. Expresslieferung oder versicherter Transport entstehen, gehen zu dessen Lasten. Lieferadresse: Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die Rechnungsadresse des Kunden, die per LKW erreichbar sein muss. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands. Auslieferungen ins Ausland sind derzeit leider nicht möglich. Sofern Rechnungsadresse und Lieferadresse voneinander abweichen, bleibt die Rechnungsadresse des Kunden für den Verkäufer im Hinblick einer Sicherstellung des Kontaktes maßgeblich. Die Erfüllung der Pflichten, insbesondere bezüglich bestehender Informationspflichten, wird der Verkäufer daher immer über die angegebene Rechnungsadresse sichergestellt. Transportschäden / Offensichtliche Mängel: Die gelieferte Ware ist vom Kunden oder von einer zum Empfang berechtigten Person unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und andere Mängel zu untersuchen. Transportschäden sind dem Transporteur unverzüglich beim Empfang der Ware anzuzeigen. Offensichtliche Mängel an der Ware sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Die für Kaufleute geltende Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme, soweit diese dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufer zumutbar sind. Kommt der Kunde in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem er sich in Annahmeverzug befindet. |
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